Die blaue Tafel in der Binnenschifffahrt

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In der Binnenschifffahrt wie auch auf hoher See gilt weltweit ein Rechtsfahrgebot. Maschinenfahrzeuge auf entgegengesetzten Kursen müssen grundsätzlich nach Steuerbord ausweichen. Die Fahrzeuge begegnen sich also mit ihrer Backbordseite (linke Seite). Da es in großen Flüssen Blaue Tafel in der Binnenschifffahrtoft starke Strömungen in Kurven gibt, dürfen in der Binnenschifffahrt große Schiffe sowohl rechts als auch links fahren. Man kann dieses Verhalten auf allen mitteleuropäischen Flüssen wie Rhein, Main, Donau, Mosel, Maas, Waal usw. beobachten. 
In der Regel darf sich der Bergfahrer (das Schiff, dass gegen die Strömung fährt) auf den meisten Streckenabschnitten die Fahrseite auswählen. Vor allem am Mittelrhein gibt es in den Aussenkurven starke Strömungen, weshalb große Schiffe in der Bergfahrt die kürzere Innenkurve wählen. Dagegen fahren schwer beladene Fahrzeuge mit größerem Tiefgang auch stromaufwärts die etwas tiefere Außenkurve.
Will der Bergfahrer die Fahrseite nach links wechseln und den Talfahrer an seiner Steuerbordseite vorbeilassen, so muss er dies zur Kollisionsvermeidung rechtzeitig mit einer blauen Tafel und einem weißen Funkellicht auf der rechten Seite des Steuerhauses anzeigen.
Der entgegenkommende Talfahrer zeigt als Antwort ebenfalls eine blaue Tafel mit weißem Funkellicht an der Steuerbordseite, und zeigt damit dem Bergfahrer, dass er ihn an seiner Steuerbordseite vorbeilässt.
Die Tafeln haben eine Größe von 1 x 1 m, sind in RAL 5017 (Verkehrsblau) beschichtet und haben einen 5 cm breiten weißen Rand. In der Mitte der Tafel befindet sich eine Aussparung durch das ein weißes Funkellicht mit etwa 60 Lichterscheinungen pro Minute zu sehen ist. Die Tafel ist an einem kleinen Mast befestigt und kann je nach Bedarf elektrisch auf- und eingeklappt werden. Im aufgeklappten Zustand muss sie von vorn und hinten sichtbar sein.
Sportboote unter 20 Meter Länge brauchen keine blaue Tafel zeigen. Sie müssen allen Fahrzeugen grundsätzlich ausweichen.

Auf dem Rhein gibt es besondere Begegnungsregeln:

  • Zwischen Rheinkilometer 428,2 an der Neckarmündung und 540,2 bei Lorch dürfen die Bergfahrer die Fahrseite wechseln.

  • Von Kilometer 540,2 bis 556 gilt ein Rechtsfahrgebot. Hier darf die Mittellinie der Fahrrinne nicht überquert werden.

  • Zwischen Stromkilometer 556 bei Sankt Goarshausen und 769 bei Duisburg-Ehingendürfen dürfen die Bergfahrer die Fahrseite wieder wechseln.

  • Ab Rheinkilometer 769 bis zur deutsch-niederländischen Grenze müssen die Talfahrer am rechten Ufer und die Bergfahrer an der linken Uferseite fahren.

 

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