Der rote runde Stahlturm mit Laterne, halbrunder Kuppel und Galerie steht auf einem mit Basalt
verblendeten Sockel
am Ende des Trennungswerkes zwischen Hauptelbe und
Pagensander Nebenelbe. Als Lichtquelle dient eine Präzisions-Sektorleuchte mit 12 V Glühlampe und
elektronischer Lampentaktung. Die Stromversorgung erfolgt über einen
Windgenerator und Sonnenkollektoren.
Der jetzt im Eingangsbereich des Tonnenhofes in Wedel stehende Feuerträger stand
seit 1933 an der nördlichen Inselspitze der Insel Pagensand. In der Laterne war
eine Gürtellinse mit 77,5 mm Brennweite verbaut. Da der Turm baulich vor
Ort nicht mehr sicher betrieben werden konnte, wurde er 1993 durch einen Nachbau ersetzt.
Das Original wurde äußerlich in Wedel aufbereitet und im Eingangsbereich des Tonnenhofes aufgestellt.
Es gab ein Stückchen weiter ein mit Flüssiggas
betriebenes, ähnliches Feuer "Pagensand Mitte", dass von 1932 bis 1992 in
Betrieb war. Es war ein roter Behälter mit weißem Band und einer roter Laterne mit grüner
Haube. Im Jahr 2009 wurde der Feuerträger demontiert. Den sechseckigen Unterbau
mit Geländer ließ man stehen und markierte die Gefahrenstelle mit einem
kardinalen Seezeichen und Hinweischildern mit der Aufschrift "Leitdamm".
Die Nord- und Südseite wird mit Flutlichtstrahlern angeleuchtet. Anfangs
erfolgte die Stromversorgung noch über ein Unterwasserkabel, später rüstete man
auf LED-Lichter mit Solarmodul und Windgenerator um. Der Sockel
des alten Leuchtfeuers "Pagensand-Mitte" befindet sich im Bereich der Buhnen zwischen den
roten Leuchttonnen 96 und 94 auf folgender Position 53° 42' 15,1"N - 009° 29'
52,5"E.
Die Elbinsel Pagensand ist ca. 5,8 km lang, etwa 1000 m breit und hat eine
Fläche von etwas über 500 Hektar.

Leitdämme stellen ein erhöhtes Risiko für die Schifffahrt dar, weil sie nach
Gezeitenstand unter der Wasseroberfläche liegen und nur teilweise oder gar nicht
sichtbar sind. Zu den Wasserfahrzeugen, die in der Nähe solcher Leitdämme
verkehren, zählen auch kleine Boote wie Fischerei- und Freizeitfahrzeuge. Viele
dieser Fahrzeuge verfügen weder über elektronische Kartensysteme noch über
sonstige elektronische Navigationshilfen, sondern navigieren weiterhin mithilfe
visueller Orientierung und Papierseekarten. Ist ein unter Wasser liegender
Leitdamm bzw. Wellenbrecher für den Schiffsführer nicht erkennbar, kann er eine
Gefahr für die Schifffahrt darstellen. Eine fehlende Beleuchtung kann
insbesondere bei Dunkelheit zum Verhängnis bei Schiffsführern werden. |