Typ: |
Molenfeuer
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Internationale Nr. |
C1238 |
Deutsche Nr. |
203680 |
NGA-Nr. |
116-3124 |
Position:
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54°21'14" N - 10°08'55" E
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Kennung:
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F R |
Bauwerkshöhe:
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9,00 m
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Feuerhöhe:
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11,00 m
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Tragweite: |
3 sm |
Optik:
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Signalscheinwerfer |
Foto: |
April 2011 |
Der runde Mast steht am Kopf der Tirpitz-Mole
(Gorch-Fock-Mole), an
der Westseite der Einfahrt zum Tirpitz-Hafen (Marinestützpunkt Kiel-Wik). |
Typ:
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Molenfeuer |
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Internationale Nr. |
C1237 |
Deutsche Nr. |
203720 |
NGA-Nr. |
116-3128 |
Position: |
54°21'17" N - 10°09'03" E |
Kennung: |
F G |
Bauwerkshöhe: |
8,00 m |
Feuerhöhe: |
12,00 m |
Tragweite: |
3 sm |
Optik: |
Signalscheinwerfer |
Foto: |
April 2011 |
Der runde Mast steht am Kopf der Scheermole
(Oskar-Kusch-Mole), an
der Ostseite der Einfahrt zum Tirpitz-Hafen (Marinestützpunkt Kiel-Wik). |
In dem Mariniehafen hat auch das Segelschulschiff "Gorch Fock“ seinen
Liegeplatz.
Der militärische Sicherheitsbereich am Marinehafen ist
Sperrgebiet und deshalb durch drei gelbe Leuchttonnen (Oc(2)y.9s bzw. Fl.y.4s) mit
Aufschrift 'Militär-G' bezeichnet. Der Marinestützpunkt Kiel-Tirpitzhafen
wurde 2021 in Marinestützpunkt Kiel-Wik umbenannt. Die Marine will damit historisch
belastete Namen ersetzen. Alfred von Tirpitz war Vorsitzender und Mitbegründer
der nationalistischen und antisemitischen Vaterlandspartei. Auch die Tirpitzmole
bekam den neuen Namen Gorch-Fock-Mole. Die Scheermole
heißt heute Oskar-Kusch-Mole. Scheer war ein Verfechter der
Strategie des "uneingeschränkten U-Boot-Krieges" gewesen und hat
Todesurteile gegen Matrosen der Antikriegsbewegung in der Kaiserlichen Marine
bestätigt.
Kommando der Marinestation der Ostsee
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Kiel, den 10. Mai 1915
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Auf einer Marine-Nachrichtenstelle ist die Frage
aufgeworfen worden, ob auf dem zur Nachrichtenstelle gehörenden
Leuchtturm die Kriegsflagge oder die Reichsdienstflagge zu setzen ist
und wer das Ausflaggen anzuordnen hat. Da auch an anderen Stellen
ähnliche Zweifel aufgetreten sind, beehrt sich das Stationskommando in
Nachfolgendem die Frage ergebenst zu erläutern. Das Setzen der Flagge
auf einem zu einer Marine-Nachrichtenstelle gehörenden Leuchtturm ist
fraglos eine militärische Angelegenheit, da nur der örtliche
militärische Befehlshaber entscheiden kann, ob die Kriegsflagge das
Heißen der Flagge und die damit verbundene bessere Kenntlichmachung der
Nachrichtenstelle gestattet. Auch kann nur das Setzen der
Kriegsflagge in Frage kommen, da der
Leuchtturm von der Marine besetzt ist. Wird der Leuchtturm nicht
unmittelbar für den Ausguck der Nachrichtenstelle benutzt, so ist der
Vorsteher der Nachrichtenstelle aber auch als Außenfeuer-Vorsteher
berechtigt, über das Setzen der Flagge zu entscheiden. Er ist der
örtliche Vertreter des Marine-Stationskommandos, das im Kriege die
militärische Zentralstelle (militärischer Befehlshaber im Sinne des $ 4)
ist. |
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