Molenfeuer Tirpitz-Hafen

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Typ: Molenfeuer Molenfeuer Tirpitz-Mole
Internationale Nr. C1238
Deutsche Nr. 203680
NGA-Nr. 116-3124
Position:

54°21'14" N - 10°08'55" E

Kennung: F R
Bauwerkshöhe: 9,00 m
Feuerhöhe: 11,00 m
Tragweite: 3 sm
Optik:

Signalscheinwerfer

Foto: April 2011

Der runde Mast steht am Kopf der Tirpitz-Mole (Gorch-Fock-Mole), an der Westseite der Einfahrt zum Tirpitz-Hafen (Marinestützpunkt Kiel-Wik).

Typ: Molenfeuer Molenfeuer Scheermole
Internationale Nr. C1237
Deutsche Nr. 203720
NGA-Nr. 116-3128
Position: 54°21'17" N - 10°09'03" E
Kennung: F G
Bauwerkshöhe: 8,00 m
Feuerhöhe: 12,00 m
Tragweite: 3 sm
Optik: Signalscheinwerfer
Foto: April 2011

Der runde Mast steht am Kopf der Scheermole (Oskar-Kusch-Mole), an der Ostseite der Einfahrt zum Tirpitz-Hafen (Marinestützpunkt Kiel-Wik).

In dem Mariniehafen hat auch das Segelschulschiff "Gorch Fock“ seinen Liegeplatz. Der militärische Sicherheitsbereich am Marinehafen ist Sperrgebiet und deshalb durch drei gelbe Leuchttonnen (Oc(2)y.9s bzw. Fl.y.4s) mit Aufschrift 'Militär-G' bezeichnet.
Der Marinestützpunkt Kiel-Tirpitzhafen wurde 2021 in Marinestützpunkt Kiel-Wik umbenannt. Die Marine will damit historisch belastete Namen ersetzen. Alfred von Tirpitz war Vorsitzender und Mitbegründer der nationalistischen und antisemitischen Vaterlandspartei. Auch die Tirpitzmole bekam den neuen Namen Gorch-Fock-Mole. Die Scheermole heißt heute Oskar-Kusch-Mole. Scheer war ein Verfechter der Strategie des "uneingeschränkten U-Boot-Krieges" gewesen und hat Todesurteile gegen Matrosen der Antikriegsbewegung in der Kaiserlichen Marine bestätigt.

Kommando der Marinestation der Ostsee
Kiel, den 10. Mai 1915

Auf einer Marine-Nachrichtenstelle ist die Frage aufgeworfen worden, ob auf dem zur Nachrichtenstelle gehörenden Leuchtturm die Kriegsflagge oder die Reichsdienstflagge zu setzen ist und wer das Ausflaggen anzuordnen hat. Da auch an anderen Stellen ähnliche Zweifel aufgetreten sind, beehrt sich das Stationskommando in Nachfolgendem die Frage ergebenst zu erläutern.
Das Setzen der Flagge auf einem zu einer Marine-Nachrichtenstelle gehörenden Leuchtturm ist fraglos eine militärische Angelegenheit, da nur der örtliche militärische Befehlshaber entscheiden kann, ob die Kriegsflagge das Heißen der Flagge und die damit verbundene bessere Kenntlichmachung der Nachrichtenstelle gestattet. Auch kann nur das Setzen der Kriegsflagge in Frage kommen, da der Leuchtturm von der Marine besetzt ist. Wird der Leuchtturm nicht unmittelbar für den Ausguck der Nachrichtenstelle benutzt, so ist der Vorsteher der Nachrichtenstelle aber auch als Außenfeuer-Vorsteher berechtigt, über das Setzen der Flagge zu entscheiden. Er ist der örtliche Vertreter des Marine-Stationskommandos, das im Kriege die militärische Zentralstelle (militärischer Befehlshaber im Sinne des $ 4) ist.

 

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