Nachrichten aus Hamminkeln
Nachrichtenarchiv: 2022 | 2023 | 2024
Änderungen im Jahr 2025
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Über Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer wird im Rat noch beraten.
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Gebührenerhöhung für die Abfallentsorgung:
› Gebühr für ein 120 l Restabfallgefäß steigt von 110,57 € auf 115,80 €
› Gebühr für ein 240 l Restabfallgefäß steigt von 130,73 € auf 137,40 €
› Gebühr für ein 1100 l Restabfallgefäß steigt von 276,89 € auf 294,00 €
› Gewichtsgebühr für ein Kilogramm Restabfall steigt von 0,42 € auf 0,45 €
› Gebühr für ein 240 l Altpapiergefäß steigt von 0,00 € auf 12,45 €
› Gebühr für ein 1100 l Altpapiergefäß steigt von 0,00 € auf 57,05 € -
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
› Schmutzwassergebühr je Kubikmeter steigt von 3,35 € auf 3,91 €
› Niederschlagswassergebühr je Quadratmeter steigt von 1,08 € auf 1,36 € -
Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung:
Die Gebühren für die Straßenreinigung erhöht sich von bisher 0,90 € je Meter auf 1,29 € je Meter. -
Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer. Die Verbandsumlage für befestigte und unbefestigte Flächen ändern sich je nach Verbandsgebiet.
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Wasser- und Bodenverband Obere Issel
für befestigte Flächen 0,071367 €/m² - für übrige Flächen 0,000356 €/m² -
Wasser- und Bodenverband Raesfelder Isselverband
für befestigte Flächen 0,105189 €/m² - für übrige Flächen 0,000340 €/m² -
Wasser- und Bodenverband Mittlere Issel
für befestigte Flächen 0,041547 €/m² - für übrige Flächen 0,000344 €/m² -
Wasser- und Bodenverband Untere Issel Nord
für befestigte Flächen 0,054669 €/m² - für übrige Flächen 0,000486 €/m² -
Wasser- und Bodenverband Untere Issel Süd
für befestigte Flächen 0,054975 €/m² - für übrige Flächen 0,000354 €/m² -
Wasser- und Bodenverband Mengering-Rümping-Honselbach
für befestigte Flächen 0,164680 €/m² - für übrige Flächen 0,000285 €/m²
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Um die negative Beeinflussung des Stadtbildes durch eine zu große Anzahl von Alttextilien-Sammelcontainern auf öffentlichen Flächen zu vermeiden, wird die Anzahl der Sammelcontainer im Hamminkelner Stadtgebiet auf insgesamt 29 Glascontainerstandorte und 20 Altkleiderstandorte begrenzt. Dabei sind die Standorte so gewählt, dass sie in der Regel in der Nähe der Anfallbereiche aufgestellt sind.
Um die Müllmengen zu reduzieren dürfen Textilien nicht mehr in den Restmüll. Ab dem 1. Januar müssen alte Textilien, Bettwäsche und Handtücher im Altkleidercontainer entsorgt werden - auch, wenn sie brüchig oder verschlissen sind. -
Auf dem Hamminkelner Stadtgebiet gibt es z. Zt. 22 stationäre Zivilschutzsirenen. In 2025 kommen vier neue Sirenenstandorte in Brünen (Unterbauerschaft), Dingden (Lankern), Dingden (Nordbrock) und Hamminkeln (Hülshorst) dazu.
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Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen bis zum 12.01.2026 alte Wasserleitungen aus Blei ausgetauscht oder stillgelegt werden. Für den Leitungsteil hinter der Wasserzähleinrichtung ist der Hauseigentümer verantwortlich.
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Die letzte Übergangsfrist der Bundes-Immissionsschutzverordnung endet zum 31.12.2024. Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 zugelassen wurden dürfen ab dem 1. Januar 2025 nur noch maximal 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgasluft ausstoßen. Neuere Modelle halten diese Grenzwerte ohnehin schon ein. Feuerstättten die vor 1950 eingebaut wurden haben Bestandsschutz.
Hamminkeln feiert Goldene Hochzeit
Vor 50 Jahren, am 1.1.1975 wurden die Dörfer Brünen, Dingden, Hamminkeln, Loikum, Ringenberg und Wertherbruch zur Großgemeinde Hamminkeln zusammengefasst, woraus am 1.1.1995 die Stadt Hamminkeln wurde.