Der Bodensee ist in den Obersee und den Untersee unterteilt, die durch den vier
Kilometer langen Seerhein bei Konstanz miteinander verbunden sind. Der
Überlinger See zwischen Ludvikshafen und Meersburg gehört zum Obersee. Der
Zeller See und Gnadensee gehören zum nördlichen Untersee. Auf dem Bodensee
sind ungefähr 50.000 Sportboote registriert. Der Grenzverkehr zwischen den
Bodensee-Uferstaaten ist ohne Formalitäten möglich, sofern keine
zollpflichtigen Waren transportiert werden. Allerdings besteht Ausweispflicht im Falle einer
Kontrolle. Die
Schifffahrtszeichen am
Bodensee unterscheiden sich in einigen Dingen vom international
gebräuchlichen Betonnungssystem. Außer den Leuchtfeuern stehen rund um den
Bodensee durchnummerierte Seezeichen für die Mindestwassertiefe, die flache
Uferbereiche anzeigen. Seewärts dieser Seezeichen ist es bei einem
Konstanzer Pegel von 2,50 Meter wenigstens zwei Meter tief. Ein rotes, auf
der Spitze stehendes Dreieck ist ein spezielles Untiefenzeichen am Bodensee,
dass vor gefährlichen Unterwasserhindernissen warnt. Rot-weiß-rote Tafeln
oder Bojen kennzeichnen gesperrte Wasserflächen. Fast alle
Schifffahrtszeichen werden bis auf einige Ausnahmen bei Dunkelheit nicht
beleuchtet. Bei Hafeneinfahrten stehen wie international üblich das grüne
Feuer an Steuerbord und das rote Feuer an Backbord. An Fähranlegern sind die
Ansteuerungsfeuer oben rot und unten grün vertikal übereinander angeordnet. |